Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf alle Verträge über die automatisierte Datenverarbeitung und zugehörigem Prozessmanagement, welche im Zuge der Datenanalyse, Kennzahlenanalyse und -definition, der Entwicklung und Implementierung von Data Strategies, Data Management, Aufbau und Weiterentwicklung von Controlling-Instanzen (Financial, Business, Client, Product etc.), Programmierung und Zurverfügungstellung von Dashboards, welche zwischen GXi Solutions (in Folge auch GXi oder AN) und Vertragspartner:innen (in Folge auch: Auftraggeber:in oder AG) geschlossen werden. Des Weiteren finden diese AGB Anwendung auf Workshops, Consulting und sonstige Freelander-Tätigkeiten, wie die vorübergehende Besetzung von Positionen, bspw. Product Owner, Controller oder Business Analyst, die von GXi Solutions angeboten werden.

1.2. Den AGB der Vertragspartner:innen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Andere AGB sind auch dann nicht anzuwenden, wenn Schriftstücke oder Erklärungen des jeweiligen Vertragspartners/der jeweiligen Vertragspartnerin auf diese verweisen. Einzelvertragliche Regelungen gehen diesen AGB vor. Zu anderen Bedingungen als den in diesen AGB festgehaltenen und den zwischen den Parteien individuell vereinbarten Abweichungen gegenüber diesen AGB, kommt ein Vertrag nicht zustande

1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten jedenfalls als vollumfänglich angenommen, wenn ein Vertrag mit GXi Solutions zustande kommt (vgl. Punkt 3. dieser AGB) und in diesem Vertrag nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist. Mit der Annahme eines Angebotes verzichtet der/die Geschäftspartner:in ausdrücklich auf die Anwendung seiner/ihrer eigenen Geschäftsbedingungen.

 

2. Definitionen (automatisierte Datenverarbeitung, Prozessmanagement, Datenanalyse, Kennzahlenanalyse, Data Strategy, Data Management, Controlling-Instanzen, Dashboarding, Workshop, Schulungen und Freelancer-Tätigkeiten)

2.1. Datenverarbeitung und automatisierte Datenverarbeitung: Verarbeitung ist jeder, mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Dazu gehört das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung von Daten. Wenn diese Vorgänge mittels automatisierter Verfahren stattfinden, spricht man von „automatisierter Verarbeitung“.

2.2. Prozessmanagement beschäftigt sich mit der Identifikation, Gestaltung, Dokumentation, Implementierung, Steuerung und Verbesserung von Arbeitsabläufen und Geschäftsprozessen, welche mittelbar oder unmittelbar mit der Datengewinnung und -optimierung und Sicherstellung der Datenqualität im Zusammenhang stehen. Es werden dabei technische Fragestellungen und organisatorische Aspekte, wie die strategische Ausrichtung, die Organisationskultur sowie die Einbindung und Führung von Prozessbeteiligten adressiert.

2.3. Auf Basis statistischer Methoden werden im Zuge der Datenanalyse aus Einzeldaten verschiedene Kenngrößen und wertvolle, zusammenhängende Informationen generiert. Die Ausgabe und Präsentation erfolgen via Grafiken, Tabellen und Dashboards. Folgende Methoden werden hierfür eingesetzt:
i. Descriptive: was ist in der Vergangenheit passiert?
ii. Diagnostic: warum ist etwas passiert? Durch die Verknüpfung historischer Daten mit weiteren Datensätzen.
iii. Predicitve: Berechnung von Trends, Tendenzen und Abweichungen von Normenwerten.
iv. Prescriptive: empfohlene Maßnahmen das Unternehmen ergreifen soll; vgl. Prozessmanagement 2.2.

2.4. Durch die Kennzahlenanalyse und Kennzahlendefinition wird Datenmaterial aufbereitet und mittels der Bildung und Auswertung von Kennzahlen und Kennzahlensystemen sowie deren Auswertung Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge aufgezeigt.

2.5. Eine Datenstrategie ist ein langfristiger Plan, der die Technologie, die Vorgänge, die Mitarbeiter:innen und die Regeln definiert, die für die Verwaltung einer Unternehmenskomponente erforderlich sind. Die Datenstrategie umreißt die langfristige Vision eines Unternehmens für die Erfassung, Speicherung, gemeinsame Nutzung und Verwendung ihrer Daten.

2.6. Datenmanagement bezeichnet die Erstellung und Pflege eines Frameworks für die Aufnahme, die Speicherung, das Mining und die Archivierung aller Daten, die für moderne Unternehmen von Bedeutung sind. Das Datenmanagement verbindet alle Elemente des Informationslebenszyklus miteinander. Im Zuge der Datenstrategie (vgl. Punkt 2.5) wird definiert, dass die notwendige Datenstruktur auf den Servern (bspw. SharePoint) des/der AG aufgebaut und auf den SharePoint des AN synchronisiert wird. Der/Die AG hat dafür Sorge zu tragen, dass ausschließlich berechtigte Personen auf den jeweiligen Bereich Zugriff (Lese- und Schreibrechte) haben.

2.7. Im Controlling laufen die Daten des Rechnungswesens und anderer Quellen zusammen; weswegen der Aufbau, das Design, die Implementierung oder die Weiterentwicklung eines bestehenden Controllings als Basis für die unter Punkt 2.4 definierten Kennzahlen dient.

2.8. Das Ziel eines Dashboards ist die übersichtliche, aufbereitete Darstellung komplexer Unternehmensdaten, insb. von (Finanz-)Kennzahlen (vgl. Punkt 2.4). Es werden verdichtet relevante Zahlen/Fakten auf eine dem Adressaten gerechte Ebene, die dessen Planungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgabe im Unternehmen unterstützt. Dashboards können daher sowohl strategische als auch taktische oder operative Daten beinhalten. Die Dashboards werden mittels Microsoft PowerBI programmiert.

2.9. Als Veröffentlichung gilt die Bereitstellung von Kennzahlen und Kennzahlensystemen via Grafiken/Excel-Dateien/Dashboards. Der AN garantiert, dass keinesfalls eine öffentliche Veröffentlichung (published to web) stattfindet; Dashboards (und Berichtsansichten) via PowerBI werden ausschließlich in der Office 365-Cloud des/der AG oder des AN ausgegeben. Es ist die Bringschuld des/der AG dem AN die Personen bekanntzugeben, welchen Reports angezeigt werden dürfen.

2.10. Workshops sind von GXi Solutions angebotene Schulungen, welche die Einsatzmöglichkeiten von Microsoft Excel mit oder ohne PowerQuery (M-Language) oder Microsoft PowerBI (DAX), der entsprechenden Technologie, dem konkreten Nutzen für den jeweiligen Kunden und zukünftigen Trends in diesem Bereich beinhalten können.

2.11. Consulting: Beratungsleistungen die von GXi Solutions im Bereich Data Management erbracht werden; bspw. Unterstützung beim Aufbau eines Data Warehouse.

2.12. Freelancer-Tätigkeiten (Staffing) sind Dienstleistungen, bei welchen GXi Solutions eine klar definierten Aufgabenbereich, z. B. als Karenzvertretung im Controlling und dergleichen anbietet.

 

3. Angebot und Vertragsabschluss

3.1. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch schriftliche oder mündliche Annahme eines Angebotes von GXi Solutions zustande.

3.2. Eine mündliche Vertragsannahme ist nur hinsichtlich des gesamten Inhaltes des schriftlichen Angebotes von GXi Solutions möglich. Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen und gelten als nicht vereinbart.

3.3. Im Falle einer mündlichen Vertragsannahme wird GXi Solutions eine Bestätigung per E-Mail an den Vertragspartner senden.

3.4. GXi Solutions behält sich das Recht vor, Aufträge oder Teilaufträge (insb. Veröffentlichungen) aus sachlich gerechtfertigten Gründen abzulehnen, wenn diese offensichtlich gegen geltendes Recht verstoßen oder deren Veröffentlichung für GXi Solutions unzumutbar ist (etwa in dem Fall, dass Zweifel an Nutzungsrechten bestehen, der Inhalt gegen die guten Sitten oder eines möglichen Verstoßes gegen die DSGVO). Die Ablehnung eines Auftrages wird dem AG mitgeteilt.

3.5. Beide Vertragspartner können jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs verlangen („Change Request“). Eine gewünschte Änderung muss jedoch eine genaue Beschreibung derselben, die Gründe für die Änderung, den Einfluss auf Zeitplanung und die Kosten darlegen, um dem Adressaten des Change Requests die Möglichkeit einer angemessenen Bewertung zu geben. Ein Change Request wird erst durch rechtsgültige Unterschrift beider Vertragspartner:innen bindend.

3.6. Consultingleistungen sind nur dann inkludiert, wenn dies im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.

 

4. Mitwirkungs- und Beistellungspflichten des/der AG

4.1. Der/Die AG verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch den AN erforderlich sind. Der/Die AG verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang des AN enthalten sind.

4.2. Sofern die Dienstleistungen vor Ort bei dem/der AG erbracht werden, stellt der/die AG die zur Erbringung der Dienstleistungen durch den AN erforderlichen Netzkomponenten, Anschlüsse, Versorgungsstrom inkl. Spitzenspannungsausgleich, Notstromversorgungen, Stellflächen für Anlagen, Arbeitsplätze sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und Qualität (z.B. Klimatisierung) unentgeltlich zur Verfügung. Jedenfalls ist der/die AG für die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb der Hardware verantwortlich. Ebenso hat der/die AG für die Raum- und Gebäudesicherheit, unter anderem für den Schutz vor Wasser, Feuer und Zutritt Unbefugter Sorge zu tragen. Der/Die AG ist für besondere Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Sicherheitszellen) in seinen Räumlichkeiten selbst verantwortlich. Der/Die AG ist nicht berechtigt, den Mitarbeiter:innen des AN Weisungen -gleich welcher Art- zu erteilen und wird alle Wünsche bezüglich der Leistungserbringung ausschließlich an den vom AN benannten Ansprechpartner herantragen.

4.3. Der/Die AG stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche vom AN zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der vom AN geforderten Form zur Verfügung und unterstützt den AN auf Wunsch bei der Problemanalyse und Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Dienstleistungen. Änderungen in den Arbeitsabläufen bei dem/der AG, die Änderungen in den vom AN für den/die AG zu erbringenden Dienstleistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem AN hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen.

4.4. Soweit dies nicht ausdrücklich im Leistungsumfang vom AN enthalten ist, wird der/die AG auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten für eine Netzanbindung sorgen.

4.5. Der/Die AG ist verpflichtet, die zur Nutzung der Dienstleistungen vom AN erforderlichen Passwörter und Log-Ins vertraulich zu behandeln. Passwörter und Log-Ins dürfen nicht in allgemein einsichtbaren Umgebungen (bspw. Intranet des/der AG) veröffentlicht werden.

4.6. Der/Die AG wird die dem AN übergebenen Daten und Informationen zusätzlich bei sich verwahren, so dass sie bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können.

4.7. Der/Die AG wird alle ihm/ihr obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass der AN in der Erbringung der Dienstleistungen nicht behindert wird. Der/Die AG stellt sicher, dass der AN und/oder die durch den AN beauftragten Dritten für die Erbringung der Dienstleistungen den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten bei dem/der AG erhalten. Der/Die AG ist dafür verantwortlich, dass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter:innen seiner/ihrer verbundenen Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirken.

4.8. Erfüllt der/die AG seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die vom AN erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Zeitpläne für die von AN zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der/Die AG wird die dem AN hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den beim AN jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten.

4.9. Der/Die AG sorgt dafür, dass seine/ihre Mitarbeiter:innen und die ihm/ihr zurechenbaren Dritten die von AN eingesetzten Einrichtungen und Technologien sowie die ihm/ihr allenfalls überlassenen Vermögensgegenstände sorgfältig behandeln; der/die AG haftet dem AN für jeden Schaden.

4.10. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des/der AG unentgeltlich.

 

5. Kommunikation

5.1. GXi Solutions und seine Vertragspartner:innen erklären sich mit einer Kommunikation per Microsoft Teams während des gesamten Vertragsverhältnisses einverstanden; die Kommunikation via E-Mail ist in Einzelfällen, Notfällen und im Bedarfsfall, wie der Besprechung von Vertragsbestandteilen möglich.

 

6. Entgelte

6.1. Es gilt das individuell vereinbarte Entgelt für die Auftragserbringung und ggfs. Zur-Verfügung gestellten Technologie als vereinbart.

6.2. Im Hinblick auf Workshops die von GXi Solutions angeboten werden gilt, dass das vereinbarte Entgelt auch dann vom AG zu bezahlen ist, wenn der Workshop – aus Gründen die der AG zu vertreten hat – nicht stattfindet.

6.3. Die jeweiligen Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und exklusive anfallender Nebenkosten (wie z. B. Barauslagen für Übersetzungen oder Expressgebühren), welche seitens GXi Solutions zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

 

7. Zahlungsbedingungen

7.1. Die Abrechnung der beauftragten Dienstleistungen erfolgt monatlich auf Basis der vorgelegten Stundenaufzeichnungen.

7.2. Alle Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Rechnungslegung ohne Skontoabzug zur Bezahlung fällig.

7.3. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Kosten dann auf Zinsen und zuletzt auf die reinen Rechnungsbeträge angerechnet.

7.4. Der Vertragspartner/die Vertragspartnerin ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche von GXi Solutions, zur Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn diese Ansprüche von GXi Solutions anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden sind.

7.5. Ist ein Vertragspartner/eine Vertragspartnerin trotz einer entsprechenden Mahnung von GXi Solutions mit der Zahlung des Entgelts in Verzug oder bestehen objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit, so ist GXi Solutions berechtigt, die sofortige Begleichung aller allenfalls gestundeten Zahlungen dieses Vertragspartners, oder solcher Zahlungen, für die Ratenzahlung vereinbart wurde, zu verlangen. Wünscht der/die AG diesfalls eine Weiterarbeit von GXi Solutions, ist neben den fällig gestellten Leistungen eine Vorauszahlung für den prognostizierten Aufwand zu leisten. Darüber hinaus ist GXi Solutions im Falle eines qualifizierten Zahlungsverzuges berechtigt, die Weiterarbeit an allen noch laufenden Aufträgen einzustellen und diesen sowie alle sonstigen Verträge mit dem jeweiligen Auftraggeber/der jeweiligen Auftraggeberin mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass es einer erneuten Mahnung oder Fristsetzung bedarf.

7.6. Im Falle eines Zahlungsverzuges eines Vertragspartners/einer Vertragspartnerin von GXi Solutions gelten 8 % Verzugszinsen per anno als vereinbart. Darüber hinaus werden notwendige Mahnkosten in Rechnung gestellt.

 

8. Produktionsmaterial, Unterlagen und Archivierung

8.1. Vorbehaltlich anderslautender Einzelvereinbarungen wird das von dem AG/der AG an GXi Solutions übersandte Material (Daten, Datenträger, Bilder und sonstige Unterlagen) nicht an den Auftraggeber/die Auftraggeberin zurückgegeben.

8.2. Eine Archivierung der GXi Solutions zur Verfügung gestellten Daten ist nicht vorgesehen und geschieht nur kostenpflichtig nach gesonderter Vereinbarung; hiervon ausgenommen sind regelmäßig durchgeführte Backups.

8.3. Digital abrufbare Auswertungen können nur so lange bereitgestellt werden, solange ein Vertragsverhältnis mit GXi Solution besteht.

 

9. Pflichten des/der AG im Zusammenhang mit der Verwendung von Zur-Verfügung gestellter Technologie

9.1. Der/Die AG gewährleistet und sichert zu, dass die von GXi Solutuions zur Verfügung gestellte Technologie entsprechend den Vorgaben von GXi Solutions bzw des jeweiligen Technologieanbieters und nur unter Einhaltung sämtlicher gesetzlicher – insbesondere solche des Daten- und Konsumentenschutzes sowie der einschlägigen wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen – und branchenspezifischer Vorgaben zum Einsatz bringt.

9.2. Der/Die AG gewährleistet dabei insbesondere und sichert zu, dass mit der zur Verfügung gestellten Technologie keine personenbezogenen Daten erhoben oder personenbezogene Daten auf sonstige Weise verarbeitet, sofern hierzu kein ausdrückliches Einverständnis der Betroffenen oder eine andere rechtliche Grundlage vorliegt.

9.3. Der/Die AG gewährleistet und sichert weiters zu, dass mit der bereitgestellten Technologie nur dann personenbezogenen Daten von Dritten verarbeitet werden, wenn dies nach den Vorgaben des Technologieanbieters erlaubt und diese Verarbeitung darüber hinaus rechtlich zulässig ist.

9.4. Der/Die AG hält GXi Solutions schad- und klaglos, falls diese auf Grund eines Verstoßes des Auftraggebers gegen diese Bestimmung des Technologieanbieters oder sonstigen Dritten in Anspruch genommen wird.

9.5. Der/Die AG hat beim Einsatz von Technologie (z. B. Jira/Confluence, PowerBI) die Möglichkeit, selbst Einstellungen im System vorzunehmen. Der/Die AG ist für Einstellungen die er/sie selbst oder ihm/ihr zurechenbare Dritte vorgenommen hat, allein verantwortlich. Sofern GXi Solutions durch derartige Einstellungen ein Schaden entsteht, verpflichtet sich der/die AG zur Schad- und Klagloshaltung.

 

10. Produktbeschreibung und Gewährleistung durch GXi Solutions

10.1. GXi Solutions gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende bestmögliche Verarbeitung/Ausgabe/ Veröffentlichung der Technologie.

10.2. Dem/Der AG ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Produkt zu erstellen und dieses wiederzugeben/zu veröffentlichen.

10.3. Ein Fehler/Mangel in der Darstellung oder ausgegebenen Daten innerhalb von Dashboards/Grafiken/Tabellen liegt insbesondere nicht vor und berechtigt demnach nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprächen, wenn die Abweichung hervorgerufen wird.
i. durch fehlerhafte und/oder unvollständige Daten
ii. durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
iii. durch Rechnerausfall oder sonstiger Störungen bei Dritten (z.B. anderen Providern, etc.) oder
iv. durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeicher) oder
v. durch einen Ausfall des Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Servers über einen erheblichen Zeitraum entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

10.4. Sofern ein Mangel GXi Solutions zuzurechnen ist, hat der/die AG Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine entgeltlose Korrektur, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Fehler explizit zugeordnet werden kann. Sind etwaige Fehler nicht offenkundig, so stehen dem/der AG bei keine Ansprüche zu.

10.5. Reklamationen sind innerhalb einer Frist von zwei Tagen nach dem tatsächlichen oder geplanten Erscheinen bei GXi Solutions anzubringen. Spätere Reklamationen sind unbeachtlich.

10.6. Im Hinblick auf die von GXi Solutions angebotenen Workshops wird ausdrücklich festgehalten, dass GXi Solutions keinerlei Gewähr und/oder Haftung für Prognosen, business-cases und sonstige im Rahmen von Workshops präsentierten und/oder erarbeiteten Aussagen bzw. Fallstudien übernimmt.

10.7. Die Vertragsparteien legen einvernehmlich fest, dass die Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG idF BGBl. I. 2021/175 (siehe auch Art. 8 Abs. 2 und 3 RL [EU] 2019/770, Art. 7 Abs. 3 und 4 RL [EU] 2019/771) ausgeschlossen wird.

 

11. Verantwortung und Haftung von GXi Solutions

11.1. Der/Die AG ist allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Daten verantwortlich. GXi Solutions ist weder dem/der AG noch den Inhaber:innen gegenüber für den Inhalt der ausgegebenen Daten und Kennzahlen verantwortlich. Es bestehen keinerlei Warnpflichten von GXi Solutions gegenüber dem/der AG und/oder den Inhaber:innen.

11.2. Die Verantwortung des/der AG erstreckt sich dabei nicht nur auf die eigentliche Datenbasis, sondern auch auf die mit seiner/ihrer verknüpften Datenquellen (Anbindung externer Systeme).

11.3. Zudem erkennt der/die AG an, dass Veröffentlichungen ausschließlich auf sein/ihr Risiko erfolgen. Sollte die Veröffentlichung Ersatzansprüche von Dritten (wie etwa den Inhaber:innen von Daten externer Systeme) begründen, ist diesen gegenüber allein der/die AG verantwortlich. Sollte GXi Solutions dennoch von Dritten in Anspruch genommen werden, hält der/die AG GXi Solutions schad- und klaglos.

11.4. Schadenersatzansprüche des/der AG gegenüber GXi Solutions für Vermögensschäden und/oder entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen. Ebenso ist eine Haftung von GXi Solutions ausgeschlossen, wenn der Schaden auf leicht fahrlässiges Handeln zurückzuführen ist.

 

12. Haftungsausschluss und Möglichkeit der Vertragsbeendigung im Falle höherer Gewalt

12.1. GXi Solutions hat für die Nichterfüllung ihrer Vertragspflichten, auch wenn sie sich Erfüllungsgehilfen bedient, nicht einzustehen und kommen Pönalen und Leistungsfristen nicht zur Anwendung, wenn die Nichterfüllung auf einen außerhalb ihres Einflussbereiches liegenden Hinderungsgrund beruht und von ihr nicht erwartet oder ihr zugemutet werden konnte, den Hinderungsgrund bereits bei Vertragsabschluss vorauszusehen oder den Hinderungsgrund oder seine Folgen zu vermeiden oder zu überwinden; der Hinderungsgrund gilt als eingetreten, wenn der Hinderungsgrund unmittelbar, insbesondere durch Betriebsschließung (bundesweit oder regional), Quarantänemaßnahmen, etc., oder mittelbar, insbesondere die Vertragserfüllung einer Vertragspartei vereitelt oder unmöglich macht.

Als Hinderungsgrund, der GXi Solutions von der Haftung befreit, gelten insbesondere Arbeitskämpfe/Streiks, Unruhen/Aufstände, Kriege, Terroranschläge, Boykottmaßnahmen, Naturkatastrophen auch bedingt durch Erderwärmung (wie Stürme, Hochwasser, Erdbeben, etc.), Pandemie, Epidemie, behördliche Maßnahmen, Beschlagnahmen von Sachgütern, Ressourcen-, Material-, Lieferknappheit und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Hinderungsgründe, die GXi Solutions für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren (Haupt- und/oder Neben-)Leistungspflichten befreit.

12.2. GXi Solutions wird im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich den/die AG über den Eintritt des Hinderungsgrundes schriftlich (E-Mail reicht) in Kenntnis setzen.

12.3. Der Vertrag kann im Falle eines Hinderungsgrundes von beiden Vertragsparteien außerordentlich gekündigt (bei Dauerschuldverhältnis) bzw. der Vertragsrücktritt erklärt werden (bei Zielschuldverhältnis), wenn insbesondere:
i. die Vertragsfortsetzung wegen eines Hinderungsgrunds (wie oben beschrieben) für eine der Vertragsparteien unzumutbar ist, d.h. der Hindernisgrund den Wegfall wesentlicher Geschäftsgrundlagen bewirkt, oder
ii. zwischen den Vertragsparteien über die Vertragsfortführung kein Einvernehmen binnen angemessener Frist, längstens 21 Tagen, erzielt werden kann, oder
iii. die Dauer des Hinderungsgrundes für eine der Vertragspartei nicht vorhersehbar ist.

12.4. Der Vertrag wird mit Zugang der einseitigen Erklärung (Rücktritt oder außerordentliche Kündigung) beendet bzw. ex nunc aufgelöst.

12.5. GXi Solutions haftet nur für solche Schäden, die von diesem nachweislich grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen und Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

12.6. Die Höhe eines allfälligen Anspruches wird mit dem doppelten des jeweiligen Auftragswertes, maximal aber EUR ****,- begrenzt.

 

13. Geistiges Eigentum an Grafiken, Excel-Reports und Dashboards

13.1. Der/Die AG anerkennt das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht, von GXi Solutions an sämtlicher von ihr erstellter Grafiken, programmierter Reports (z. B. Excel-Reports), Dashboards mit individuellem Charakter. Soweit der/die AG seinen/ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber GXi Solutions nachkommt, wird ihm der Gebrauch und die Nutzung des geistigen Eigentums im Rahmen des ursprünglichen Verwendungszweckes auf unbeschränkte Zeit eingeräumt.

 

14. Missbräuchliche Verwendung und Verwertung von Reports durch Dritte Die wie auch immer geartete Verwendung oder Verwertung von Reports durch Dritte ist unzulässig. Der/Die AG erklärt sein/ihr Einverständnis, dass GXi Solutions dagegen vorgehen kann.

 

15. Datenschutzrechtliche Hinweise 15.1. GXi Solution weist darauf hin, dass bei der Programmierung jeglicher Art von Reports (z. B. Excel, Dashboards) unter Umständen personenbezogene Daten von Usern (bspw. Kund:innen, Lieferanten, Besucher:innen von Websites) verarbeitet werden.

15.2. Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit einem Auftrag an GXi Solutions bzw. im Zuge der Vertragserfüllung durch Gxi Solutions verbunden sind, ist stets der/die AG verantwortlich (Verantwortliche:r iSv Art 4 Z 7 DSGVO). Es ist daher erforderlich, dass GXi Solutions und der/die AG einen Auftragsverarbeitungsvertrag iSv Art 28 DSGVO abschließen.

15.3. Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist nur dann zulässig, wenn ein gesetzlicher Erlaubnistatbestand vorliegt. Dies ist etwa die Zustimmung der Betroffenen. Der/Die AG hat daher sicherzustellen, dass er/sie sich auf einen gesetzlichen Erlaubnistatbestand stützen kann.

15.4. Es ist in jedem Fall erforderlich, dass Betroffene über die Verarbeitung ihrer Daten und ihre diesbezüglichen Rechte informiert werden. Dies erfolgt in der Regel durch eine Datenschutzerklärung, die auf der Website zu veröffentlichen ist. Der/Die AG ist allein dafür verantwortlich, dass Betroffene gesetzeskonform informiert werden.

15.5. GXi Solutions weist darauf hin, dass auch bei der internen (Office 365-Cloud) Veröffentlichung sog. Cookies oder vergleichbare Technologien zum Einsatz gelangen. Es ist erforderlich, dass User über den Einsatz von Cookies informiert werden und diesem Einsatz zustimmen. Für die Einholung dieser Zustimmung bzw. Sicherstellung, dass eine Zustimmung vorliegt, ist der/die AG verantwortlich.

 

16. Datenschutzrechtliche Hinweise bezüglich eingesetzter Software

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis, dass die eingesetzte Software nicht öffentlich publiziert wird.
Auf Rückfrage/Verlangen kann eine Übersicht jedoch zur Verfügung gestellt werden; in den AGBs ist diese im Detail beschrieben.
 

 

17. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl von GXi Solutions e.U.

Es gilt für dieses Vertragsverhältnis österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

Für alle Vertragsverhältnisse von Gxi Solutions e.U., insbesondere solche im Zusammenhang über die Analyse, Auswertung und Darstellung von Daten und diesbezüglich entstandene Streitigkeiten, einschließlich der vertraglichen Vor- und Nachwirkungen, wird so weit zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des Handelsgerichtes Wien.

 

18. Sonstiges

Bei Unwirksamkeit eines – unter Zugrundelegung dieser AGB geschlossenen Vertrages – Vertragsbestimmung oder einer Lücke bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder fehlende Vertragsbestimmung ist durch eine Vertragsbestimmung zu ersetzen bzw zu ergänzen, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit bzw die Lücke bedacht hätten.

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